3 | Der Berufsverband bildender Künstler Baden, Karlsruhe

Neben dem Verein gab es noch eine Vereinigung bildender Künstler. Der kommissarische Oberbürgermeister Josef Heinrich berief daraus 1945 einen Arbeitsausschuss, der von der amerikanischen Militärregierung bestätigt wurde. Im April 1948 bewirkte der Verband bildender Künstler Baden beim Amtsgericht seine Eintragung in das Vereinsregister. Etwa die Hälfte der Künstler hatte auch dem Verein Bildender Künstler angehört oder gehörte ihm noch an. 1958 änderte sich die Bezeichnung des Verbandes in „Berufsverband Bildender Künstler Baden, Karlsruhe“.

Schon zu dieser Zeit wurde die Notwendigkeit gesehen, einen Berufsverband auf Landesebene zu gründen, doch dieser Schritt wurde erst 1972 realisiert. Siegfried Schenkel, der 1972 den Vorsitz des Berufsverbandes Karlsruhe übernommen hatte, forderte bei der Gründungsversammlung „die soziale Sicherung der Mitglieder, den Ausbau der Berufsrechte, die bundeseinheitliche Regelung der Zwei-Prozent-Klausel (Kunst am Bau), die Eingliederung in die Erwachsenenbildung, die Aktivierung der Arbeit in den Regional-Verbänden und den Ausbau von verbandseigenen Ausstellungsräumen.“