Der BBK Karlsruhe ist die Berufsvertretung bildender Künstler:innen. Wir verstehen uns als Solidargemeinschaft, die sich für die bildende Kunst und die Belange bildender Künstler:innen stark macht. Als Bezirksverband vertreten wir alle Forderungen des BBK Bundesverbandes.
Der BBK bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an und unterhält mit seinen Werkstätten eine professionelle Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie wichtige berufsspezifische Informationen, werden Teil eines engagierten Netzwerks und unterstützen zugleich unseren Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen bildender Künstler:innen.
Aufgenommen wird, wer
a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist.
b) eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann.
Anm.: Studierende der bildenden Kunst können aufgenommen werden, wenn sie die Kriterien unter b) erfüllen. (Bundesausschuss vom 27. 2. 2021, Der Bundesvorstand am 17. 2. 2021)
c) in einem für Aufnahme zuständigen Gremium des BBK nach den unter a) oder b) beschriebenen Kriterien aufgenommen wurde.
Anm.: Wer also beispielsweise nach einem Umzug seinen BBK-Verband wechselt.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte den schriftlichen Aufnahmeantrag aus und schicken ihn zusammen mit einem Nachweis der gezahlten Bearbeitungsgebühr von 30 €
(Konto: Künstlerhaus Karlsruhe BBK, Sparkasse Karlsruhe, IBAN: DE23 6605 0101 0009 0488 85, BIC KARSDE66XXX) sowie für Ihren Mitgliedsausweis ein Passfoto in zweifacher Ausführung an Künstlerhaus Karlsruhe BBK, Am Künstlerhaus 47, 76131 Karlsruhe.
Nach erfolgreicher Aufnahme wird Ihnen die Bearbeitungsgebühr zurück erstattet.
Falls Sie ein Hochschulstudium im Fach bildende Kunst (oder einer vergleichbaren ausländischen Institution) abgeschlossen haben, reichen Sie uns bitte eine Kopie Ihres Studienzeugnisses mit ein sowie für Ihren Mitgliedsausweis ein Passfoto in zweifacher Ausführung.
Im Falle eines abgeschlossenen Hochschulstudiums wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.
Die Mitgliedschaft im BBK Karlsruhe kostet 140 € pro Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag schließt obligatorisch weitere Mitgliedsbeiträge für das Kulturwerk des BBK Karlsruhe (14 € jährlich) und für den Sozial- und Solidaritätsfond (12 € jährlich) mit ein.
Eine Mitgliedschaft im BBK Karlsruhe umfasst
- die Teilhabe an einem Netzwerk von über 270 Künstler:innen in Karlsruhe und von über 10.000 Künstler:innen deutschlandweit
- das Mitmachen in einem Kreis engagierter Gleichgesinnter
- den professionellen Austausch unter Kolleg:innen und Vernetzung mit der städtischen Künstler:innenschaft
- die Teilnahme an unseren Mitgliederausstellungen sowie die Möglichkeit, eigene Ausstellungsvorschläge einzureichen
- die Möglichkeit der freien Arbeit in unseren Werkstätten ohne Raummiete zu bezahlen
- die Option, Kurse im Künstlerhaus anzubieten
- 25% Rabatt auf die Teilnahme an Kursen in unseren Werkstätten
- die Einladung zu Festen und Veranstaltungen
- Updates über das Ausstellungsgeschehen vor Ort
- regelmäßige Information über aktuelle Ausschreibungen zu Stipendien, Kunst am Bau, Wettbewerben
- ein Abonnement der Zeitschrift „kultur politik“, quartalsweise herausgegeben vom BBK Bundesverband, mit Informationen zu aktuellen kulturpolitischen Themen
- die Unterstützung bei finanzieller Not durch unseren Sozial- und Solidaritätsfond
- 5 % Rabatt beim Einkauf bei Boesner und 10 % Rabatt beim Einkauf bei Gerstaecker in Karlsruhe
- die Ermäßigung bei Beantragung des Internationalen Künstlerausweises, der von der IGBK ausgestellt wird
- vergünstigten oder freien Eintritt in regionale und überregionale Kunstvereine, Ausstellungshäuser und Museen
- der BBK Karlsruhe kann nach Projektprüfung als Herausgeber von Publikationen dienen. Die Kostenklärung wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.
- Die Künstlersozialkasse wertet die Mitgliedschaft im BBK als Bestätigung der professionellen Künstler:innentätigkeit, was eine angestrebte Mitgliedschaft in der KSK günstig beeinflussen kann.
Als Mitglied unterstützen Sie uns, Ihren Berufsverband, indem Sie durch Ihren Beitritt unseren Forderungen mehr Gewicht verleihen oder wahlweise durch Ihre aktive Mitarbeit
- bei der Steigerung der Wertschätzung für Kunst und für die Arbeit bildender Künstler:innen und der Gewinnung eines größeren Publikums
- bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit – bei der Lobbyarbeit für gesetzlich verpflichtende Ausstellungsvergütung, bezahlbare Künstler:innenateliers, Geschlechtergerechtigkeit im Bereich der Kunst (Gender Show Gap und Gender Pay Gap), Kunst am Bau (Kunstkommission, Beratung der Mitglieder), Anregung von städtischen Kunstprojekten und viele andere berufsspezifische Themen
- beim Erhalt und Ausbau wichtiger Infrastrukturen wie den Werkstätten für Keramik, Radierung, Siebdruck und Lithografie mit günstigen bzw. kostenlosen Arbeitsplätzen
- bei Erhalt und Förderung kulturellen Erbes mit der Teilnahme am Tag der Druckkunst
- bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über reale Arbeitsbedingungen bildender Künstler:innen in Diskussionsrunden, auf der Webseite, über Newsletter und soziale Medien, mit dem Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit
- beim Ausbau des Arbeitsfelds Kulturelle Bildung, u. a. über das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung” oder durch Angebot eigener Kurse in unserem Haus
- bei der Interessenvertretung in Landes– und Bundesverband des BBK
- bei der Interessenvertretung in Gremien wie z. B. Bündnis für faire Kunst- und Kulturarbeit Baden-Württemberg, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Internationale Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK), Künstlersozialkasse, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Kulturrat, Deutscher Kunstrat, Initiative Urheberrecht, Initiative Ausstellungsvergütung, etc.
- bei der Solidarisierung mit anderen künstlerischen Sparten
Wir sind gegen Rassismus, gegen Diskriminierung jeder Art und setzen uns für eine offene und solidarische Gesellschaft ein.